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   VGH Bayern, 25.08.2020 - 22 CE 20.1426   

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https://dejure.org/2020,25825
VGH Bayern, 25.08.2020 - 22 CE 20.1426 (https://dejure.org/2020,25825)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.08.2020 - 22 CE 20.1426 (https://dejure.org/2020,25825)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. August 2020 - 22 CE 20.1426 (https://dejure.org/2020,25825)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1; Richtlinie vom 3. April 2020 - Az. PGS-3560/2/1, in: BayMBl. 2020 Nr. 175 - Nr. 2.1 S. 1, 2. Spiegelstrich
    Erfolgloses Verfahren auf einstweilige Anordnung bzgl. der Gewährung von Überbrückungshilfe

  • rewis.io

    Erfolgloses Verfahren auf einstweilige Anordnung bzgl. der Gewährung von Überbrückungshilfe

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Überbrückungshilfe während der Corona-Pandemie

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 10 CE 18.2159

    Vorläufige Erteilung einer Ausbildungsduldung sowie einer entsprechenden

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2020 - 22 CE 20.1426
    Die Empfehlung in Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs 2013, wegen der Vorläufigkeit einer Entscheidung im Verfahren nach § 123 VwGO den Streitwert zu mindern, kommt hier nicht zum Tragen, weil der Antragsteller eine Vorwegnahme der Hauptsache erstrebt (vgl. auch BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 22 CE 15.1926 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 10 CE 18.2159 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 22 CE 15.1926

    Gestattung des vorübergehenden Betriebs eines erlaubnisbedürftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2020 - 22 CE 20.1426
    Die Empfehlung in Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs 2013, wegen der Vorläufigkeit einer Entscheidung im Verfahren nach § 123 VwGO den Streitwert zu mindern, kommt hier nicht zum Tragen, weil der Antragsteller eine Vorwegnahme der Hauptsache erstrebt (vgl. auch BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 22 CE 15.1926 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 10 CE 18.2159 - juris Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2021 - 12 U 107/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der

    Dagegen dienen die Corona-Soforthilfen des Bundes (für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler) und die Überbrückungshilfen des Bundes und der Länder, die jedenfalls teilweise auch für den streitgegenständlichen Zeitraum gewährt wurden, nicht der Entschädigung eines Ertragsausfalls, sondern der Überbrückung von Liquiditätsengpässen der Unternehmen, die seit dem 01.03.2020 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden sind, sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen (vgl. BFH, Beschluss vom 09.07.2020 - VII S 23/20 (AdV), juris Rn. 27; Bayerischer VGH, Beschluss vom 25.08.2020 - 22 CE 20.1426, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 12.01.2021 - 6 B 266/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung einer

    Eine bloße Geschäfts(post)adresse reicht nach dem Sinn und Zweck der Überbrückungshilfen, ein Unternehmen, das nicht schon am 31. Dezember 2020 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war, sondern aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise in seiner Existenz bedroht ist, am Geschäftsort zu erhalten, jedenfalls nicht aus (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 25. August 2020 - 22 CE 20.1426 - , juris Rn. 12).
  • VG Hamburg, 04.04.2022 - 17 E 1163/22

    Erfolgloser Eilantrag einer Unternehmerin auf Bewilligung und Auszahlung einer

    § 123 VwGO den Streitwert zu mindern, kommt hier nicht zum Tragen, weil die Antragstellerin eine Vorwegnahme der Hauptsache erstrebt (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. August 2020, 22 CE 20.1426, Rn. 16, juris).
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